Amazon GPSR: Es fing bereits im letzten Jahr mit einer gewohnt etwas kryptischen Nachricht von Amazon an seine Seller an. Darin war von der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) die Rede und neuen Informationspflichten für Händler, die damit verbunden seien. Die Verunsicherung bei den Händlern war groß.
Vor einigen Tagen kehrte wieder Leben in dieses Thema ein und mit dem 13. Dezember 2024 gibt es bereits ein Datum, an dem die GPSR endgültig in Kraft treten soll.
Was ist die GPSR?
Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine neue EU-Richtlinie, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Sie ersetzt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie sowie die Richtlinie für nachahmende Lebensmittelprodukte, die bisher galten. Ziel der GPSR (general product safety regulation) ist es, das Produktsicherheitssystem der EU zu modernisieren und insbesondere auch neue Herausforderungen zu behandeln, die im Zuge der Digitalisierung entstanden sind.
Die General Product Safety Regulation schreibt vor, dass sämtliche Produkte, die auf den Märkten der EU verkauft werden, sicher sein müssen. Speziell Produkte und deren Risiken, die nicht durch andere EU-Gesetze geregelt sind, bekommen durch die GPSR einen allgemeinen Rahmen.
Das oberste Ziel der Product Safety Regulation (GPSR) ist also, dass in der EU ausschließlich sichere Produkte im Umlauf sind. Zusätzlich soll der EU-Binnenmarkt gestärkt werden.
Klingt erst einmal sinnvoll, denn die GPSR schützt Verbraucher in der EU vor potenziell gefährlichen Produkten.
Warum herrscht aktuell ein so großer Aufruhr rund um die GPSR, speziell auf Amazon? Wie so häufig bei neuen Richtlinien und Verordnungen ist die Aufregung bei allen Marketern und Verkäufern groß.
Insbesondere, weil die offiziellen Informationen seitens Amazon zu diesem Thema sehr dünn sind. Lediglich eine offizielle E-Mail an die Verkäufer sowie nicht ganz klare Informationen zu den Verordnungen und den Auswirkungen auf Amazon-Verkäufer im Seller Central finden sich aktuell.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Die GPSR gilt für Non-Food-Produkte, die in der EU und in Nordirland angeboten werden.
Folgende Produktkategorien sind von der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ausgenommen:
- Arzneimittel für Menschen und Tiere
- Lebens- und Futtermittel
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
- Antiquitäten
- lebende Pflanzen und Tiere sowie
- tierische Neben- und Folgeprodukte
Für alle anderen Artikel gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung.
Was bedeutet das für dich als Amazon-Händler?
Du bist Verkäufer auf Amazon und hast eine E-Mail von Amazon zur GPSR bekommen, die du nicht verstehst? Oder du wirst von Händlerkollegen verrückt gemacht? Keine Sorgen: Hier bereiten wir dir die wichtigsten Informationen für dich auf und erklären dir, was die GPSR für dich bedeutet.
Bitte beachte: Wir können dir hier keine rechtliche Beratung geben. Im Zweifel hole dir Unterstützung von einem Experten in diesem Gebiet.
Streng genommen ist die GPSR bereits seit dem 12. Juni 2023 in Kraft. Für die Umsetzung gibt es aber eine 18-monatige Übergangsphase, die am 13. Dezember 2024 endet. Bis dahin musst du für deine Produkte einige Informationen in deinem Seller Central hinterlegen.
Wir helfen die gerne bei der Umsetzung. Kontaktiere uns einfach hier
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Welche Folgen es genau hat, wenn du die GPSR-Anforderungen bei Amazon nicht erfüllst, kann momentan bislang nicht genau gesagt werden. Jedoch ist mit Sanktionen seitens Amazon zu rechnen. Auf der Themenseite im Seller Central kündigt Amazon an, bei einem Richtlinienverstoß entsprechende Angebote zu entfernen.
Daher empfehlen wir dir, die geforderten Informationen rechtzeitig zu hinterlegen, um potenzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Checkliste: Diese Schritte musst du bis 13. Dezember 2024 erledigen
Hier erhältst du eine praktische Checkliste mit den Schritten, die du für GPSR auf Amazon umsetzen musst:
- Alle Produkte müssen eine Produktkennung haben (EAN, GTIN, FNSKU, Teilenummer etc.)
Ist es nicht möglich, dass diese direkt auf dem Produkt ist, muss sie sich auf der Verpackung oder einem Begleitdokument befinden. - Es muss eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU für die Produkte geben (z. B. du oder jemand aus deinem Unternehmen).
3. Die Produkte müssen die Kontaktdaten des Herstellers und der verantwortlichen Person beinhalten (in einer Sprache der EU), inklusive der Postanschrift und der elektronischen Adresse. Die Angaben des Herstellers und der verantwortlichen Person können auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument gemacht werden.
4. Für jede Marke müssen die Daten des Herstellers und der verantwortlichen Person an Amazon übermittelt werden. Das lässt sich mit wenigen Klicks über das Seller Central-Dashboard ganz unten rechts vornehmen.
5. Auf jeder Produktdetailseite muss ein Bild hochgeladen werden, auf dem die Punkte 1–3 zu sehen sind. Im besten Fall enthält das Bild die Produktkennung, die verantwortliche Person, den Hersteller, Sicherheitshinweise und weiterführende Infos wie z. B. die WEEE-Nummer, ein Recycling-Logo, den Grüner Punkt usw.
Wie genau die weiterführenden Infos aussehen sollen, ist nicht vorgeschrieben. Du kannst dazu auch das Produktetikett hochladen, wenn dort alle angeforderten Inhalte dargestellt sind. Im besten Fall führst du den Upload hier über das Seller Central durch.
Die Bilder sollten immer wie folgt benannt sein: ASIN.PS01.jpg (und dann die maximal sechs Bilder fortlaufend nummerieren, also ASIN.PS01, PS02 usw.). Wenn du dich auf sechs Bilder beschränkst, gehst du sicher, dass Amazon auf der Produktseite auch sicher ausspielt.
6. Bei den Listings kann unter „Sicherheit & Regeln“ die E-Mail Adresse des Herstellers hinterlegt werden und angegeben werden, ob ein Sicherheitszertifikat benötigt wird. Hier ist noch nicht ganz klar, ob das bis zum 13.12 auch erledigt sein muss. Diese Angaben können sehr einfach über einen „Reverse Feed“ hochgeladen werden.
GPSR-Angaben bei Amazon: So setzt du die Lagerbestandsdatei richtig ein!
Bisher war es für Seller mit hunderten oder tausenden SKUs extrem aufwendig, die GPSR (Produktsicherheitsrichtlinie) bei Amazon manuell umzusetzen. Der Prozess war ohne Bulk-Upload kaum machbar. Jetzt gibt es eine Lösung: Mit den Beta-FlatFiles kannst du GPSR-Angaben in einem Rutsch hochladen. Hier ist der Schritt-für-Schritt-Guide:
- BETA Datei herunterladen: Die Beta-FlatFiles sind in bestimmten Kategorien und bei einigen Seller-Accounts schon verfügbar. Falls sie bei euch bisher nicht angeboten werden, kannst du sie über den Seller Support oder einen Account-Manager erhalten.
- Bearbeitung aktivieren & Zellen einblenden: Aktiviere die Bearbeitung in Excel, markiere alle Zellen (Strg+A) und wähle „Einblenden“. GPSR-relevante Felder sind oft ausgeblendet.
- Beispiel: Ausfüllen der Lagerbestandsdatei wenn die Produkte keine Sicherheitsdokumente benötigen
contribution_sku: Deine SKU.
record_action: Wähle „Teil-Update“.
gpsr_safety_attestation: „Ja“ oder „Nein“ für Sicherheitshinweise.
WICHTIG: Falls die Produkte keine Sicherheitsdokumente benötigen dann „JA“ wählen und fülle nur relevante Felder aus, um Fehler zu vermeiden! - Upload der Datei: Lade die Datei unter „Mehrere Artikel hochladen“ hoch. Warnungen können ignoriert werden.
- Testen & Backups: Teste die Datei an ein paar Artikeln und erstelle ggf. ein Backup durch einen Reverse Feed.
Häufige Fragen zur GPSR für Amazon
Gelten die Richtlinien auch für Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU?
Auch Händler mit Sitz außerhalb der EU müssen sich der GPSR richten, wenn die Produkte an Kunden in der EU verkauft werden. Sofern dein Unternehmen nicht nur ausschließlich an Kunden außerhalb der EU verkauft, musst du die Vorschriften der GPSR beachten. Insbesondere auch für Verkäufer in der Schweiz ist das eine wichtige Information.
Wann sollte ich die Anforderungen der GPSR bei Amazon umsetzen?
Wir empfehlen dir, die Dinge aus der Checkliste schon vor dem 13. Dezember 2024 umzusetzen. Dann machst du dich ohne Zeitdruck mit dem Prozess vertraut und kannst etwaige Fehler vor dem Stichtag korrigieren.
Was ist mit Artikeln, die vor dem 13. Dezember 2024 auf den Markt gebracht werden?
Artikel, die vor dem Stichtag am 13. Dezember 2024 in den Verkehr gebracht werden, dürfen noch ohne Beachtung der GPSR vertrieben werden, solange sie den Forderungen der Vorläuferverordnung über die Produktsicherheit entsprechen (2001/95/EG). In Deutschland sind diese alten Forderungen im Produktsicherheitsgesetz ProdSG umgesetzt.
Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte?
Ja, die EU-Produktsicherheitsverordnung gilt ausdrücklich auch für gebrauchte Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Falls diese Artikel die notwendigen Details nicht aufweisen, bist du als Amazon-Verkäufer verpflichtet, hier nachzubessern.
Du hast noch Fragen zur Umsetzung der GPSR bei Amazon? Oder suchst nach klugen Wegen, mehr Umsatz durch Amazon-PPC, Amazon-SEO oder allgemeine Optimierung zu machen? Kontaktiere uns gerne und wir vereinbaren ein unverbindliches Gespräch.
Beispiele von Anbietern auf Amazon
Bosch – Zum Produkt
Darstellung über einen extra Aufkleber auf der Unterseite der Verpackung.
Vitalize Nature – Zum Produkt
Darstellung über den Upload der Banderole auf der Verpackung. Alle relevanten Informationen sind enthalten
maxx.onLine – Zum Produkt
Alle benötigten Informationen sind direkt auf dem Produkt integriert.